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Steuerrecht | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung übernommener Wartungskosten bei Leasingverträgen
Zum Gewinn eines Leasingnehmers sind nicht nur die Leasingraten, sondern auch die von ihm vertraglich übernommenen Wartungskosten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen.
Nach [i]Übernahme der Wartungskosten nach AGB dem BFH wirkt sich die Übernahme der Wartungskosten durch den Leasingnehmer typischerweise in einer Minderung der „reinen“ Leasingrate aus. Bei wirtschaftlicher Betrachtung gehören die vom Leasingnehmer übernommenen Wartungskosten damit zum Nutzungsentgelt.
Die Klägerin hatte 2011 und 2012 Kfz geleast und nach den jeweiligen AGB der Leasingverträge auch die Wartungskosten übernommen.
Der [i]Wirtschaftliche Sichtweise des BFH BFH interpretiert den Begriff der Leasingrate wirtschaftlich. Kosten, die der Leasingnehmer entgegen der gesetzlichen Grundregel des § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB übernimmt, werden im Ergebnis für die Nutzung des Wirtschaftsguts gezahlt.
Diese Sichtweise ha...