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Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Ein Blick in die aktuelle Rechtsprechung
I. Grundsätzliches
Der Begriff der Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist gesetzlich nicht definiert und bedarf der Auslegung. Als Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Maßnahmen zu verstehen, durch die im Zeitpunkt der Anschaffung des Gebäudes (, NWB HAAAG-58607, BStBl 2018 II S. 9) bereits vorhandene – wenngleich versteckte – Mängel oder Schäden an vorhandenen Einrichtungen eines bestehenden Gebäudes oder am Gebäude selbst beseitigt werden oder das Gebäude durch Erneuerung in einen zeitgemäßen Zustand versetzt wird.