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BFH Urteil v. - VII B 129/86 BStBl 1987 II S. 305

Gesetze: EWGV Art. 177FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 3

Keine Verpflichtung des Finanzgerichts zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof bei Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts

Leitsatz

Das FG ist, auch wenn die Revision gegen sein Urteil nur kraft Zulassung stattfindet, im Falle von Fragen zur Auslegung oder Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht nicht zur Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften verpflichtet. Sieht das FG von der Vorlage an den Gerichtshof ab, so liegt darin kein Verfahrensmangel; insbesondere werden die Parteien nicht ihrem gesetzlichen Richter entzogen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 305
WAAAA-92319

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