Zum Kindergeldanspruch
eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines Unionsbürgerkindes
Leitsatz
1. Unterfällt
ein drittstaatsangehöriger Elternteil eines Unionsbürgerkindes nicht
als Familienangehöriger i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizüG/EU dem Anwendungsbereich
des FreizügG/EU, gilt für ihn keine Freizügigkeitsvermutung. Die
Prüfung des Bestehens bzw. Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts
ist in diesen Fällen durch die Familienkasse bzw. durch das Finanzgericht
vorzunehmen.
2. Für einen drittstaatsangehörigen
Elternteil eines Unionsbürgerkindes kann sich ein Freizügigkeitsrecht
i.S.v. § 2 Abs. 1 FreizüG/EU aus Art. 21 Abs. 1 AEUV ergeben, wohingegen
sich aus Art. 20 AEUV ein derartiges Freizügigkeitsrecht nicht ableiten lässt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EAAAJ-32176
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.