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Körperschaftsteuer | Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im JStG 2010 ist mit dem Grundgesetz teilweise unvereinbar (BVerfG)
Die Übergangsregelung des
§ 36 Abs. 4
KStG in der Fassung von
§ 34 Abs. 13f
KStG in der Fassung des
JStG 2010 ist
mit
Art. 14 Abs. 1 i. V.
mit Art. 3 Abs. 1 GG teilweise unvereinbar
().
Hintergrund: Nach dem bis Ende 2000 geltenden Anrechnungsverfahren wurden nicht ausgeschüttete steuerbare Gewinne von Körperschaften mit (zuletzt) 40 % Körperschaftsteuer belastet (Tarifbelastung). Kam es später zu Gewinnausschüttungen, reduzierte sich der Steuersatz auf (zuletzt) 30 % (Ausschüttungsbelastung). Für die Körperschaft entstand so ein Körperschaftsteuerminderungspotenzial in Höhe der Differenz zwischen Tarif- und Ausschüttungsbelastung, also in Höhe von zuletzt 10 Prozentpunkten. Beim Anteilseigner erfolgte die Besteuerung der Ausschüttung mit dem individ...