Zum Zeitpunkt und zum Ort der Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär
Leitsatz
Befördert der Kommittent das Kommissionsgut mit eigenen Fahrzeugen an den im Ausland ansässigen Kommissionär, so kommt eine Lieferung im Inland gemäß § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG 1967 nicht in Betracht, weil die (anschließende) Übergabe des Kommissionsgutes an den Verkaufskommissionär keine Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG 1967 darstellt. Eine Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär liegt erst im Zeitpunkt der Lieferung des Kommissionsgutes an den Abnehmer vor.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 278 NAAAA-92309
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