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Berufsrecht | BGH urteilt zur Nutzung des elektronischen Anwaltspostfachs (BRAK)
Anwälte, die aus technischen
Gründen ein Dokument nicht per beA bei Gericht einreichen können, müssen
bereits mit der Ersatzeinreichung auf Papier darlegen und glaubhaft machen,
warum das der Fall war, wenn ihnen die Gründe dafür bereits zu diesem Zeitpunkt
bekannt sind. Nachträglicher Vortrag genügt in diesem Fall nicht. Das hat der
BGH in einem jüngst veröffentlichten Beschluss entschieden, auf den die
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hinweist.
Sachverhalt: In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um die Zahlung von Steuerberaterhonorar. Gegen die Abweisung der Zahlungsklage hatte der Kläger Berufung eingelegt. Das OLG verlängerte die Frist zur Begründung der Berufung antragsgemäß bis zum . Am 8.1. ging ein auf den 9.1. datierter Schriftsatz per Post beim O...