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u.a. Körperschaftsteuer | Allgemeiner Zweckbetrieb einer Beschäftigungsgesellschaft (BFH)
Entgeltliche Dienstleistungen einer
arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaft begründen einen allgemeinen
Zweckbetrieb nur dann, wenn die gegenüber ihren Auftraggebern erbrachten
Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit
notwendige Folge der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks sind (Bestätigung der
BFH-Rechtsprechung:
; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Die entgeltliche Tätigkeit einer gemeinnützigen Körperschaft ist von der Körperschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG i.V.m. § 64 Abs. 1 AO) und der Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6 GewStG i.V.m. § 64 Abs. 1 AO) befreit, wenn der mit dieser selbständigen und nachhaltigen Tätigkeit begründete wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (§ 14 AO) die Voraussetzungen eines allgemeinen Zweckbetriebs nach § 65 AO erfüllt.
Sachv...