1. Miteigentümer kann auf gemeinschaftlichem Grundstück Bauwerk für sein Unternehmen errichten 2. Weiterlieferung des Bauwerks an die Gemeinschaft nur bei entsprechender Vereinbarung
3. Selbstverbrauchsteuerpflicht bei Verwendung eines Gebäudes zu Betriebs-, Wohn- und Vermietungszwecken
Leitsatz
1. Ein Unternehmer kann auf einem Grundstück, an dem er und seine Ehefrau zu gleichen Teilen gemeinschaftlich Miteigentümer sind, "für sein Unternehmen" (§ 15 Abs. 1 UStG 1967) ein Bauwerk errichten lassen (Fortführung des , BFHE 118, 104, BStBl II 1976, 309).
2. Eine unmittelbare "Weiterlieferung" des Bauwerks durch den Unternehmer an die Grundstückseigentümergemeinschaft - als erstmalige Verwendung der bezogenen Leistung i.S. des § 15 Abs. 2 UStG 1967 - kann regelmäßig nur bei entsprechender Vereinbarung angenommen werden.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1987 II Seite 233 LAAAA-92301
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