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BFH Urteil v. - V R 57/76 BStBl 1987 II S. 233

Gesetze: UStG 1967 § 15BGB § 743 Abs. 2

1. Miteigentümer kann auf gemeinschaftlichem Grundstück Bauwerk für sein Unternehmen errichten 2. Weiterlieferung des Bauwerks an die Gemeinschaft nur bei entsprechender Vereinbarung 3. Selbstverbrauchsteuerpflicht bei Verwendung eines Gebäudes zu Betriebs-, Wohn- und Vermietungszwecken

Leitsatz

1. Ein Unternehmer kann auf einem Grundstück, an dem er und seine Ehefrau zu gleichen Teilen gemeinschaftlich Miteigentümer sind, "für sein Unternehmen" (§ 15 Abs. 1 UStG 1967) ein Bauwerk errichten lassen (Fortführung des , BFHE 118, 104, BStBl II 1976, 309).

2. Eine unmittelbare "Weiterlieferung" des Bauwerks durch den Unternehmer an die Grundstückseigentümergemeinschaft - als erstmalige Verwendung der bezogenen Leistung i.S. des § 15 Abs. 2 UStG 1967 - kann regelmäßig nur bei entsprechender Vereinbarung angenommen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 233
LAAAA-92301

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