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Kommission legt Vorschlag zur Insolvenz von Nichtbanken vor
[i]EU-Kommission, PM v. 7.12.2022 Die Europäische Kommission will die EU-Kapitalmarktunion weiter ausbauen. Ein Schritt auf dem Weg dorthin sind Maßnahmen im Bereich der Insolvenz von Nichtbanken. Der nun vorgelegte Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, bestimmte Aspekte der mitgliedstaatlichen Insolvenzvorschriften gezielt zu harmonisieren, in allen Mitgliedstaaten gemeinsame Mindeststandards sicherzustellen und so Investitionen über Grenzen hinweg zu erleichtern.
[i]Inhalte des VorschlagsDer Vorschlag enthält u. a. Vorschriften über Maßnahmen zur Erhaltung der Insolvenzmasse, die Einführung von Gläubigerausschüssen und eines sog. Pre-pack-Verfahrens (Verfahren, bei dem die Veräußerung des Unternehmens vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbart wird) sowie die Verpflichtung der Mitglieder der Unternehmensleitung, rechtzeitig Insolvenz anzumelden.