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OLG Frankfurt/Main Beschluss v. - 20 W 264/20

Gesetze: § 792 ZPO; § 2354 BGB; § 2356 BGB; § 2358 Abs 1 BGB; § 26 FamFG; § 352 Abs 3 FamFG

Leitsatz

Leitsatz:

Entspricht ein Erbscheinsantrag aufgrund fehlender Angabe von Beweismitteln nicht den gesetzlichen Vorschriften, so ist er unzulässig, auch wenn der Antragsteller die Beweismittel ohne Verschulden nicht vorlegen kann. Die fehlenden Beweise sind nicht von Amts wegen zu ermitteln. Dies gilt jedenfalls für vor dem verstorbene Erblasser.

Fundstelle(n):
EAAAJ-31888

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