Entspricht ein Erbscheinsantrag aufgrund fehlender Angabe von Beweismitteln nicht den gesetzlichen Vorschriften, so ist er unzulässig, auch wenn der Antragsteller die Beweismittel ohne Verschulden nicht vorlegen kann. Die fehlenden Beweise sind nicht von Amts wegen zu ermitteln. Dies gilt jedenfalls für vor dem verstorbene Erblasser.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAJ-31888
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.