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Schenkungsteuer – Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht (BFH)
Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i. S. des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit.
Sachverhalt: Der Kläger erwarb von seiner Mutter ein in der Schweiz belegenes Grundstück gegen Bestellung eines hinter dem Wert des Grundstücks zurückbleibenden sogenannten lebenslänglichen Nutzniessungsrechts nach Schweizer Recht. Der Kläger und seine Mutter, beide deutsche Staatsangehörige, hatten vor der Übertragung ihre Wohnsitze in Deutschland aufgegeben und waren im November 2011 in die Schweiz verzogen. Nachdem die Mutter des Klägers im Februar 2013 verstorben war, setzte der Kläger als deren Alleinerbe das Finanzamt im Rahmen des Erbschaftsteuerverfahrens vo...