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BFH Urteil v. - III R 209/82 BStBl 1987 II S. 167

Gesetze: EStG 1979 § 33a Abs. 3 Nr. 1EStG 1983 § 53a

Fahrtkosten, die entstehen, um das Kind zur Betreuungsperson zu bringen, sind keine Kinderbetreuungskosten

Leitsatz

Fahrtkosten, die einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, daß er sein Kind zu einer Betreuungsperson bringt, sind keine Aufwendungen für Dienstleistungen zur Beaufsichtigung oder Betreuung des Kindes; es handelt sich um Unterhaltsaufwendungen, die durch die Regelungen über den Kinderlastenausgleich abgegolten sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 167
RAAAA-92283

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