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JStG 2022 | Steuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen (FinMin)
Das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg (FinMin) informiert über die neuen steuerlichen Erleichterungen für Photovoltaikanlagen.
Hintergrund: Um den Ausbau von erneuerbarer Energie aus Sonnenkraft weiter zu fördern, hat der Bundesgesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2022 weitere steuerliche Erleichterungen für Photovoltaikanlagen beschlossen. Hiervon profitieren vor allem Inhaber oder Miteigentümer von kleineren Photovoltaikanlagen.
Hierzu führt das FinMin Brandenburg weiter aus:
Die Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sind rückwirkend zum von der Einkommenssteuer befreit, wenn die Bruttonennleistung:
auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien (laut Marktstammdatenregister) 30 Kilowatt (peak)
beziehungsw...