Bewertung; Kapitalwert; Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen; Vervielfältiger
Rechtsfrage
Sind bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG in Fällen, in denen § 14 Abs. 2 BewG eine Korrektur bei frühzeitigem Versterben vorsieht, die nach § 14 Abs. 1 BewG sich ergebenden Tabellenwerte dergestalt zu korrigieren, dass eine doppelte Erfassung von Sterbefällen ausgeschlossen wird?
Verstößt die Verwendung geschlechtsdifferenzierender Sterbetafeln, wie in § 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 4 BewG vorgegeben, gegen das spezielle Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau gem. Art. 3 Abs. 2 und 3 GG?
Gesetze: BewG § 14
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.01.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
XAAAJ-31591