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BFH  - I R 44/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EG Art 43, EG Art 48, AEUV Art 49, AEUV Art 54, DBA ITA Art 7 Abs 1, DBA ITA Art 24 Abs 3

Rechtsfrage

1. Sind abkommensrechtlich freigestellte "finale" Verluste einer endgültig geschlossenen ausländischen Betriebsstätte mangels Vergleichbarkeit der Situation in- und ausländischer Betriebsstätten im Inland nicht abzugsfähig?

2. Das Verfahren I R 17/16 war durch Beschluss vom bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens C-650/16 ausgesetzt und wurde nachfolgend unter dem Az. I R 49/19 (I R 17/16) fortgesetzt.

3. Das Verfahren I R 49/19 (I R 17/16) war durch Beschluss vom bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens C-538/20 ausgesetzt.

4. Nach dem (EU:C:2022:717) wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 44/22 (I R 49/19, I R 17/16) fortgesetzt.

Ausland; Betriebsstätte; Niederlassungsfreiheit; Verrechenbarer Verlust

Fundstelle(n):
BFH/PR 2023 S. 295 Nr. 9
EStB 2023 S. 293 Nr. 8
FR 2023 S. 764 Nr. 16
GmbH-StB 2023 S. 269 Nr. 9
GmbHR 2023 S. 311 Nr. 20
IStR 2023 S. 509 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2023 S. 1881
WAAAJ-31587

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