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BFH  - I R 42/22 (I R 48/17) Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AEUV Art 49, AEUV Art 54, DBA AUT Art 7, DBA AUT Art 23 Abs 1a

Rechtsfrage

Berücksichtigung von finalen ausländischen Betriebsstättenverlusten aus der Beteiligung an einer österreichischen Personengesellschaft

1. Sind neben den Betriebsstättengewinnen nach Art. 7 DBA-Österreich auch die Betriebsstättenverluste aus der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen?

2. Befinden sich ausländische Betriebsstätten im Bezug auf Maßnahmen, die der Ansässigkeitsstaat der (Mutter-)Gesellschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung derer Gewinne ergreift, grundsätzlich nicht in einer mit der Situation einer inländischen Betriebsstätte vergleichbaren Situation?

3. Besteht im Fall einer Freistellungsbetriebsstätte keine unionsrechtliche Verpflichtung zur grenzüberschreitenden Berücksichtigung von finalen Verlusten?

4. Das Verfahren I R 48/17 war durch Beschluss vom bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens C-538/20 ausgesetzt.

5. Nach dem (EU:C:2022:717) wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 42/22 (I R 48/17) fortgesetzt.

Betriebsstätte; Niederlassungsfreiheit; Verlust

Fundstelle(n):
CAAAJ-31585

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