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BFH Urteil v. - IX R 11/86 BStBl 1986 II S. 894

Gesetze: AO 1977 §§ 162, 165 Abs. 2EGAO 1977 Art. 97 §§ 1, 9EStG 1965 §§ 9, 10 Abs. 1 Nr. 1EStG 1965 § 12 Nr. 1EinfHausV § 2 Abs. 2AO §§ 222, 225BGB § 366

Zur Aufteilung von Kontokorrentzinsen in Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und in Sonderausgaben

Leitsatz

1. Die Aufteilung von Kontokorrentzinsen in voll und beschränkt abziehbare Werbungskosten und Sonderausgaben richtet sich nach der Veranlassung der einzelnen über das Kontokorrentkonto abgewickelten Zahlungsvorgänge. Es gelten dieselben Rechtsgrundsätze wie für die Abgrenzung von betrieblich zu außerbetrieblich veranlaßten Kontokorrentzinsen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (vgl. , BFHE 139, 56, BStBl II 1983, 723).

2. Das sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG gilt nicht für Aufwendungen, die als Kosten der Lebensführung Sonderausgaben sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 894
YAAAA-92259

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