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BFH Urteil v. - I R 60/80 BStBl 1986 II S. 88

Gesetze: KStG a. F. § 4 Abs. 1 Nr. 6StAnpG §§ 17 bis 19GemV § 6 Abs. 2GemV § 9 Abs. 3GemV § 9 Abs. 1 Nr. 11 (jetzt: §§ 14, 68 AO 1977)

Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines gemeinnützigen Vereins ist ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Leitsatz

1. Die von einem gemeinnützigen Flugsportverein während eines Flugtages und eines mehrtägigen Hallenfestes betriebene Restauration (Verkauf von Getränken und Eßwaren) ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Der erzielte Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer.

2. Zum Begriff nachhaltig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 88
UAAAA-92256

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