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BFH Urteil v. - VIII R 269/81 BStBl 1986 II S. 860

Gesetze: GewStG 1974 §§ 10 a, 11 Abs. 1, 2, 4

Verlustvortrag auf einen Erhebungszeitraum, in dem gleichzeitig begünstigte Tätigkeiten eines Seeschiffahrtsunternehmens und andere Tätigkeiten ausgeübt werden

Leitsatz

Ein Vorjahresfehlbetrag aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr muß nicht vorrangig mit in den Folgejahren erzielten gleichartigen positiven Gewerbeerträgen verrechnet werden. Er steht vielmehr ohne Einschränkung auch zur Kürzung der in den Folgejahren erzielten Gewerbeerträge aus anderen Tätigkeitsbereichen des Unternehmens zur Verfügung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 860
WAAAA-92251

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