Außensteuergesetz Kommentar
4. Aufl. 2023
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§ 13 Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften
A. Übersicht
1§ 13 AStG regelt die Besonderheiten der Hinzurechnungsbesteuerung, die für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter gelten. Dies ist insbesondere vor dem europarechtlichen Hintergrund zu verstehen, dass anders als bei der allgemeinen Hinzurechnung nicht die Niederlassungsfreiheit, sondern die Kapitalverkehrsfreiheit eingreift und deshalb auch Drittstatten in den Schutzbereich einbezogen sind. Dies spiegelt sich in der Ausgestaltung des Motivtests in § 13 Abs. 4 AStG nieder, der keine Einschränkung auf die Mitgliedstaaten der EU und des EWR enthält, wie es für die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung gilt.
2Die spezielle Regelung der Hinzurechnung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter gliedert sich in die Voraussetzungen der Anwendbarkeit in Abs. 1, die Definition der Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter in Abs. 2 und deren Erweiterung auf die REIT-Gesellschaften durch Abs. 3, die Anwendbarkeit der allgemeinen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung in Abs. 4 sowie das Konkurrenzverhältnis zum Investmentsteuergesetz in Abs. 5.
3–7Einstweilen frei
B. Entstehungsgeschichte
8Die Regelung des § 13 AStG geht zurück auf die vormaligen Regelungen in § 7 Abs. 6 und 6a AStG a. F. Schon...