Außensteuergesetz Kommentar
4. Aufl. 2023
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§ 12 Steueranrechnung
A. Systematische Stellung, Zweck und wesentlicher Inhalt
1Mit der Änderung des Konzepts der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags in § 10 AStG findet nunmehr eine Anrechnung ausländischer Steuern allein auf Ebene des Steuerpflichtigen statt. Technisch wird also der Steuerpflichtige so behandelt, als würde er den Hinzurechnungsbetrag wie ausländische Einkünfte mit der Folge beziehen, dass die von der ausländischen Zwischengesellschaft gezahlte Steuer beim unbeschränkt steuerpflichtigen Inländer gem. § 34c Abs. 1 EStG bzw. § 26 Abs. 1 und 2 KStG angerechnet werden kann. Durch die neue Technik des § 11 AStG ist bereits eine Anrechnung von Quellensteuern im Jahr der Gewinnausschüttung nach den allgemeinen Grundsätzen möglich, so dass es keiner besonderen Regelung mehr wie bislang nach § 12 Abs. 3 AStG a. F. bedarf.
2Maßgebend für die Ausgestaltung des § 12 AStG war die allgemeine Zielsetzung der Hinzurechnung, unangemessene Steuervorteile durch die Zwischenschaltung der ausländischen Gesellschaft zu beseitigen, einen Inländer aber zugleich nicht schlechter zu stellen als bei einer unterbliebenen Zwischenschaltung. Die ausländische Steuer wäre in diesem Fall zulasten des ...