Außensteuergesetz Kommentar
4. Aufl. 2023
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§ 11 Kürzungsbetrag bei Beteiligung an ausländischer Gesellschaft
A. Übersicht
1§ 11 AStG regelt zur Vermeidung von Mehrfachbelastungen, die durch die Hinzurechnungsbesteuerung einerseits und die Besteuerung späterer Ausschüttungen bzw. Veräußerungsgewinne andererseits ausgelöst werden können, eine Mechanik. Diese beruht in einer partiellen Kürzung der Summe der Einkünfte um eine zuvor erfolgte Hinzurechnungsbesteuerung.
2Abs. 1 regelt dabei die Grundsätze, in welchen Fällen und wie eine Kürzung der Summe der Einkünfte um einen sog. Kürzungsbetrag erfolgt. Abs. 2 definiert den Kürzungsbetrag und seine maximale Höhe. Abs. 3 regelt im Sinne einer Schattenbuchführung die notwendigen Feststellungen hinsichtlich des jeweils ausstehenden Hinzurechnungskorrekturvolumens, das zum Ansatz im Rahmen der Kürzung innerhalb eines Jahres kommen kann. Die entsprechende Anwendung auf die Fälle der Veräußerung ordnet Abs. 4 an. Schließlich erstreckt Abs. 5 die Regelungen auch auf die Gewerbesteuer, was nach der Einführung des § 7 Satz 7–9 GewStG und damit der Unterwerfung des Hinzurechnungsbetrags der Gewerbesteuer vor dem gleichen Ziel der Vermeidung einer Mehrfachbesteuerung geboten ist.
3Die Systematik und der Wortlaut der Regelung verlangen es, dass ...