Außensteuergesetz Kommentar
4. Aufl. 2023
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§ 10 Hinzurechnungsbetrag
A. Allgemeines
I. Systematische Stellung, Zweck und wesentlicher Inhalt
1Die von der ausländischen Gesellschaft erzielten Zwischeneinkünfte i. S. des § 8 AStG bilden den Ausgangspunkt der Bemessungsgrundlage des Hinzurechnungsbetrages nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG. Die Zwischeneinkünfte sind in einem ersten Schritt für die Gesellschaft insgesamt zu ermitteln und in einem zweiten Schritt nach den Vorschriften der §§ 1, 10 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 3 Satz 5 AStG und § 12 AStG zu korrigieren.
2Die Zwischeneinkünfte sind entsprechend den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln (§ 10 Abs. 3 AStG). Betriebsausgaben sind nur insoweit abzugsfähig, als sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Einkünften der ausländischen Gesellschaft stehen (§ 10 Abs. 4 AStG). Als problematisch kann sich erweisen, dass § 1 AStG gleichrangig neben den Regeln der Hinzurechnungsbesteuerung steht. Diese Konstellation könnte dann zu Doppelerfassungen der ausländischen Zwischeneinkünfte führen, wenn ein Inländer i. S. von § 7 AStG, bei dem die Zwischeneinkünfte der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen, mit der ausländischen Gesellschaft Geschäftsbeziehungen unterhält. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind mögliche Doppel...