Außensteuergesetz Kommentar
4. Aufl. 2023
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§ 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft
A. Allgemeines
I. Systematische Stellung des § 7 AStG
1§ 7 Abs. 1 AStG hat innerhalb des Systems der Hinzurechnungsbesteuerung eine zentrale Funktion, da die wesentlichen Tatbestandsvoraussetzungen für den Grundtatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung und deren Rechtsfolge benannt werden. Dieser Grundtatbestand wird in § 13 AStG um spezielle Regelungen für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter ergänzt. Darüber hinaus wird in § 7 AStG der persönliche Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung definiert.
2Die gesetzliche Konstruktion der Hinzurechnungsbesteuerung hat zur Konsequenz, dass sich die Rechtsvoraussetzungen und die Rechtsfolge vielfach überlagern und eng miteinander verbunden sind. Die Hinzurechnung bewirkt gem. § 10 Abs. 2 AStG als Rechtsfolge, dass der unbeschränkt Steuerpflichtige i. d. R. nach dem Maßstab der Beteiligung am Nennkapital der ausländischen Gesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Höhe des Hinzurechnungsbetrages erzielt. Hinzurechnungsobjekte sind die in § 8 AStG definierten Zwischeneinkünfte, deren Höhe sich nach § 10 AStG bestimmt.
3Im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung gilt es, folgende Elemente zu unterscheiden:
Hinzurechnungssubje...