Außensteuergesetz Kommentar
4. Aufl. 2023
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Vorbemerkungen zu §§ 7-13
Vorbemerkungen zu §§ 7–13 AStG
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(Geurts) |
A. Sinn und Zweck der Hinzurechnungsbesteuerung
1Die Hinzurechnungsbesteuerung soll eine Besteuerung von im Ausland generierter Einkünfte gewährleisten, die lediglich deshalb im Ausland entstanden sind, um sich ein Steuersatzgefälle zwischen einer Besteuerung im Ausland im Vergleich zum Inland zunutze zu machen. Es wird also im Ausland keine eigentliche Aktivität entfaltet, die es rechtfertigt, die Erträge nicht als im Ausland generiert anzusehen, sondern sie auch dem Inland zuzuordnen. Sinn und Zweck der Hinzurechnungsbesteuerung ist es demnach das zwischenstaatlich gewährte Besteuerungsrecht zwar nicht anzutasten, aber die Berechtigung der Besteuerung auf innerstaatlicher Ebene und im Verhältnis zum Steuerpflichtigen von einer weiteren Bedingung abhängig zu machen, nämlich einem nicht missbräuchlichen Verhalten, was sich etwa in einer künstlichen Gestaltung durch den Steuerpflichtigen ausdrücken kann. Da aber pauschale Regelungen zur Definition eines Missbrauchs, die einfach zu exekutieren und zu überprüfen sind, gemeinschaftsrechtlich, aber auch nach der Rechtsprechung des BFH nicht...