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Einkommensteuer | Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung (BFH)
Eine Anwartschaft auf den Bezug von
Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer
Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig
übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die
Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das
Handelsregister eingetragen worden ist (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin durch den Verzicht einer Tochtergesellschaft auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung einen Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG in der für das Jahr 2001 (Streitjahr) geltenden Fassung und § 2 Nr. 1 KStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung erzielt hat.
Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage hatte im erste...