Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung (BFH)
Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin durch den Verzicht einer Tochtergesellschaft auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung einen Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG in der für das Jahr 2001 (Streitjahr) geltenden Fassung und § 2 Nr. 1 KStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung erzielt hat.
Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage hatte im erste...