Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI R 195/82 BStBl 1986 II S. 824

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1LStR 1981 Abschn. 22 Abs. 2 und 3

Pauschbetragsregelung für Verpflegungsmehraufwand von Berufskraftfahrten grundsätzlich auch von den FG zu beachten; Busfahrer im städtischen Linienverkehr als Berufskraftfahrer

Leitsatz

1. Ein Busfahrer im (städtischen) Linienverkehr kann ein Berufskraftfahrer i.S. des Abschn. 22 LStR 1981 sein.

2. Die Pauschbetragsregelung in Abschn. 22 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 3 LStR, wonach ein Berufskraftfahrer bei mehr als sechsstündiger beruflich veranlaßter Abwesenheit ohne Einzelnachweis 8 DM als Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten abziehen kann, ist grundsätzlich auch von den FG zu beachten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 824
NAAAA-92241

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen