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Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte gem. § 13a EStG
Das BMF hat zur Anwendung des , NWB WAAAJ-21183, Stellung genommen und sein Schreiben vom (BStBl 2015 I S. 877) geändert (, NWB RAAAJ-30423).
Hintergrund: Der , NWB WAAAJ-21183, entschieden, dass der Grundbetrag nach § 13a Abs. 4 Satz 2 EStG i. V. mit Anlage 1a zu § 13a EStG bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für ein Rumpfwirtschaftsjahr lediglich zeitanteilig anzusetzen ist. Diese Entscheidung widerspricht den Ausführungen in Rz. 29 des , NWB JAAAF-18409 (BStBl 2015 I S. 877).
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rz. 29 wie folgt gefasst: „Ist der Gewinn nach § 13a EStG für ein Rumpfwirtschaftsja...