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BFH 20.09.2022 II B 2/22, StuB 2/2023 S. 103

Erbschaftsteuer: DBA USA-ERB 2000

Auf den nicht haushaltsangehörigen Erwerber ist Art. 4 Abs. 3 DBA USA-ERB 2000 auch dann nicht anwendbar, wenn Deutschland sein Besteuerungsrecht nach Art. 11 Abs. 1 Buchst. b DBA USA-ERB 2000 auf den Wohnsitz des Erwerbers stützt (Bezug: § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; Art. 4 Abs. 3, Art. 11 DBA USA-ERB 2000).

Praxishinweise

War eine natürliche Person im Zeitpunkt ihres Todes (oder der Schenkung) Staatsangehöriger eines Vertragsstaats, ohne gleichzeitig Staatsangehöriger des anderen Vertragsstaats zu sein, und hatte sie aufgrund des Art. 4 Abs. 1 DBA USA-ERB 2000 einen Wohnsitz in beiden Vertragsstaaten und hatte sie im anderen Vertragsstaat ihren Wohnsitz aufgrund des Art. 4 Abs. 1 DBA USA-ERB 2000 für die Dauer von nicht mehr als zehn Jahren gehabt, so gilt der Wohnsitz dieser Person und der zu ihrem Haushalt gehörend...