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BFH Urteil v. - VIII R 134/80 BStBl 1986 II S. 788

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3AktG 1965 § 152 Abs. 7 Satz 1 (nun HGB § 249 Abs. 1 Satz 1)VOB/B § 14

Rückstellung für die Verpflichtung zur Abrechnung von Bauleistungen in Höhe der Vollkosten

Leitsatz

1. Für die sich aus § 14 VOB/B ergebende Abrechnungsverpflichtung ist eine Rückstellung zu bilden, soweit sich die Abrechnungsverpflichtung auf Bauleistungen bezieht, die am Bilanzstichtag bereits abgenommen (§ 641 BGB), aber noch nicht abgerechnet sind.

2. Die Rückstellung für Abrechnungsverpflichtung ist mit den Vollkosten (Einzelkosten und Gemeinkosten) zu bewerten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 788
SAAAA-92235

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