Zum Erfordernis der Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Neueröffnung eines Pachtbetriebs
Leitsatz
Die Frage, ob der Pächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei Neueröffnung seines Pachtbetriebs den Gewinn nach Durchschnittsätzen ermitteln kann, bestimmt sich ausschließlich nach § 13a Abs.1 Satz 1 EStG. Es bedarf daher in derartigen Fällen nicht der nach § 13a Abs.1 Satz 2 EStG erforderlichen Mitteilung über den Wegfall der Voraussetzungen des § 13a Abs.1 Satz 1 EStG. Die Befugnis und Verpflichtung zur Beibehaltung der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen geht nicht vom Verpächter auf den Pächter über.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 741 NAAAA-92228
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei