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BFH Urteil v. - V R 93/77 BStBl 1986 II S. 723

Gesetze: UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1967 § 10 Abs. 1 Satz 3

Erstattungen nach dem UnBefG an Verkehrsunternehmen als Zahlung des Beförderungsentgelts durch Dritte

Leitsatz

1. Erstattungen nach § 3 UnBefG vom (BGBl I 1965, 978) an die Verkehrsunternehmen für die durch die unentgeltliche Beförderung entstandenen Fahrgeldausfälle sind Entgelte für die Leistungen der Unternehmen gegenüber den begünstigten Personen.

2. Diese Erstattungen sind keine Zuschüsse aus öffentlichen Kassen i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 UStG 1967.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 723
TAAAA-92226

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