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LAG Köln Urteil v. - 6 Sa 112/22

Gesetze: BGB § 611a; BGB § 133

Leitsatz

Leitsatz:

Die für ein ganzes Jahr vereinbarte Tantieme, deren Zahlung vom Erreichen eines vorher definierten Zieles abhängig sein soll, ist bei unterjährigem Ausscheiden des/der Arbeitnehmer*in aus dem Arbeitsverhältnis anteilig zu kürzen, selbst wenn der Zeitpunkt, bis zu dem das Ziel zu erreichen war (und erreicht worden ist), vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bereits verstrichen war.

Inhaltsangabe:

Abgrenzung der Vereinbarung einer Tantieme von der Vereinbarung eines Akkordlohns oder einer Provision.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 12 Nr. 43
GmbHR 2022 S. 347 Nr. 22
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2023 S. 171
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2023 S. 171
BAAAJ-31179

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