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EuGH-Vorlage: Sinngemäße Anwendung von Art. 87 Abs. 4 UZK auf die Einfuhrumsatzsteuer
Wird eine Ware vorschriftswidrig in das Gemeinschaftsgebiet verbracht, entsteht die Zollschuld in dem Mitgliedstaat, der dieses vorschriftswidrige Verbringen festgestellt hat, wenn diese Zollschuld einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Dies waren in der Vergangenheit 10.000 € (Art. 215 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 = Zollkodex - ZK). Seit dem beträgt dieser Betrag 5.000 € (Art. 87 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 = Unionszollkodex - UZK). Fraglich ist, ob diese zollrechtlichen Vorschriften auch zur Entstehung einer Einfuhrumsatzsteuerschuld in diesem Mitgliedstaat führen.
I. Leitsatz
Verstößt es gegen die RL 2006/112/EG, insbesondere deren Art. 30 und Art. 60 MwStSystRL, wenn eine mitgliedstaatliche Vorschrift den Art. 215 Abs. 4 ZK für sinngemäß auf die Einfuhrmehrwertsteuer anwendbar erklärt?
II. Sachverhalt
Der in Polen ansässige Kläger erwarb auf einem Markt in Polen Zigaretten, die nur mit ukrainischen und weißrussischen Steuerbanderolen versehen waren. Er transportierte diese Zigaretten, ohne Zollstellen zu informieren, nach Deutschland, wo er sie an seinen deutschen Käufer übergab. Bei dieser Übergabe wurde der Kläger festgenommen. Die Zigaretten wurden sichergestellt und später vernichtet. D...