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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 5 K 181/19

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

Kindergeld für ein behindertes Kind, welches in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist

Leitsatz

Ein Kind, das an einer psychischen Erkrankung leidet, deretwegen ein Grad der Behinderung von 80 mit dem Merkmal "H" (Hilflos) festgestellt ist, und das wegen im Zustand der Schuldunfähigkeit begangener rechtswidriger Taten nach § 63 StGB (einstweilen) in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, ist i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG gerade wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2023 S. 2883
KAAAJ-31124

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