Energiesteuer: Besteuerung
von Schiffsdiesel bei nicht ausschließlich gewerblicher oder forschender Tätigkeit, Echte Kassation wegen
fehlerhaftem AuswahlermessenErneutes Auswahlermessen
nach Festsetzungsverjährung
Leitsatz
1. Infolge
eines echten Kassationsurteils führt § 171 Abs. 3a AO dazu, dass
die Festsetzungsfrist gegenüber einem der beiden Gesamtschuldner,
gegen den festgesetzt wurde, nicht vor Eintritt der Rechtskraft
des kassierenden Urteils ablaufen kann.
2. Es steht nicht im Ermessen
der Finanzbehörde, von der Abgabenerhebung gegen diesen Schuldner
abzusehen, weil es versäumt wurde, den anderen Gesamtschuldner vor Ablauf
der Festsetzungsfrist in Anspruch zu nehmen.
3. Ob es unbillig ist, den
letzten verbliebenen vormals mehrerer Gesamtschuldner auf Zahlung
in Anspruch zu nehmen, wenn die Inanspruchnahme aller anderen Gesamtschuldner
wegen Ablauf der Festsetzungsfrist nicht mehr in Betracht kommt,
ist eine Frage des Erlasses/der Erstattung (vgl. , BFH/NV 2010,
263, juris Leitsätze).
Fundstelle(n): QAAAJ-31122
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