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BFH Urteil v. - VII R 183/83 BStBl 1986 II S. 654

Gesetze: AO 1977 §§ 75, 191

Zum Umfang der Betriebsübernehmerhaftung nach § 75 AO 1977

Leitsatz

Das Vorliegen einer Betriebsübertragung im ganzen im Sinne der Haftungsvorschrift des § 75 AO 1977 wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Übernehmer den Betrieb nur dann in der bisherigen Weise fortführen kann, wenn er an der Stelle des Veräußerers in das Vertragsnetz eines anderen Unternehmens eintritt (hier: Kundendienstverträge des Inhabers eines Kfz-Werkstattbetriebs mit Automobilfirmen).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 654
AAAAA-92215

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