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BFH Urteil v. - VIII R 234/84 BStBl 1986 II S. 596

Gesetze: EStG § 17EStG § 20

Zum Abzug von Schuldzinsen für einen zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG aufgenommenen Kredit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Die Schuldzinsen für einen Kredit, dessen Valuta zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung i.S. des § 17 EStG verwandt wird, sind auch dann Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn zwar keine Kapitalerträge, aber Wertsteigerungen der Beteiligung zu erwarten sind. Sind auch keine Wertsteigerungen zu erwarten, entfällt ein Abzug der Schuldzinsen lediglich für den Fall, daß die Beteiligung aus persönlichen Gründen oder Neigungen begründet und aufrechterhalten wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 596
VAAAA-92208

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