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NWB Nr. 3 vom Seite 206

SCHUFA: Geballtes Wissen über Verbraucher zum Schutz der Kreditwirtschaft

Institution gibt datenschutzkonform Auskunft über das Zahlungsverhalten von Kunden

Fabian Schur

Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, kurz: SCHUFA (genauer: SCHUFA Holding AG), ist ein Dienstleister, bei dem andere Unternehmen Informationen zum Zahlungsverhalten ihrer Kunden melden und abfragen können. Nahezu jeder Bundesbürger ist mit der SCHUFA bereits in Berührung gekommen. Der erste Kontakt entsteht mit der Eröffnung eines Girokontos bei einer Geschäftsbank im Kindesalter. Ein Rechtsanwender sollte diese Institution kennen und ihre Aufgaben und Ziele verstehen.

I. Auskünfte als Grundlage von Kreditwürdigkeitsprüfungen

1. Worum geht es für wen?

[i]LeistungsspektrumDie SCHUFA begann mit ihrer Tätigkeit am (vgl. näher zur Entstehung SCHUFA, Über uns – So funktioniert die SCHUFA, www.schufa.de, zuletzt abgerufen am ; Kloepfer/Kutzschbach, MMR 1998 S. 650, 651) und wird seit 2000 als Aktiengesellschaft geführt. Ihr Hauptzweck besteht in der Bildung und Auswertung von Scoring-Profilen für Kreditverträge.

Erläuterung:

§ 31 Abs. 1 Satz 1 BDSG definiert als Scoring die Verwendung eines Wahrscheinlichkeitswerts über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten einer natürlichen Person zum Zweck der En...