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Track 11 | Kindergeld: Kein Anspruch während Vorbereitungszeit zur Qualifikation als Fachärztin
Wie der Bundesfinanzhof aktuell entschieden hat, ist die Gewährung von Kindergeld wegen eines Dienstverhältnisses, das als Vorbereitungszeit zur Erlangung der Facharztqualifikation dient, grds. nicht möglich. Werden Ausbildungsmaßnahmen innerhalb eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses durchgeführt, liege eine Ausbildung nämlich nur dann vor, wenn die Erlangung beruflicher Qualifikationen und nicht die Erbringung bezahlter Arbeitsleistungen im Vordergrund steht.
Auch zum Kindergeld haben wir ein Urteil für Sie ausgewählt. Es lässt sich in einem Satz so zusammenfassen: Während der Ausbildung eines Kindes zum Facharzt haben die Eltern regelmäßig keinen Anspruch auf Kindergeld.
Die Tochter der Klägerin hatte das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet. Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Medizinstudiums begann sie ihre mindestens 60 Monate umfassende Vorbereitungszeit zur Erlangung der Qualifikation als Fachärztin. Das hierzu mit einer Klinik abgeschlossene Dienstverhältnis umfasste eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden. Die Familienkasse lehnte eine Weitergewährung des Kindergelds mit der Begründung ab, dass es sich nicht mehr um eine B...