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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 06 | Bilanzierung: Rückstellung für Bonuspunkte aus Kundenbindungsprogramm ist zulässig

Verpflichtet sich ein Händler gegenüber den an seinem Kundenkartenprogramm teilnehmenden Kunden, diesen im Rahmen eines Warenkaufs in Abhängigkeit von der Höhe des Warenkaufpreises Bonuspunkte bzw. Gutscheine zu gewähren, die der Karteninhaber innerhalb des Gültigkeitszeitraums bei einem weiteren Warenkauf als Zahlungsmittel einsetzen kann, ist laut einem aktuellen BFH-Urteil am Bilanzstichtag eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.

Wir beginnen mit einer erfreulichen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Bildung einer Rückstellung für Bonuspunkte aus einem Kundenbindungsprogramm. Die erstinstanzliche Entscheidung des FG Nürnberg hatten wir Ihnen in unserer Dezember-Ausgabe 2019 vorgestellt.

Ein Händler hatte ein Kundenbindungsprogramm aufgelegt. In Abhängigkeit von der Höhe des Kaufpreises für Waren erhielten die teilnehmenden Kunden Bonuspunkte. Diese konnten die Inhaber einer Kundenkarte innerhalb des Gültigkeitszeitraums bei einem weiteren Wareneinkauf als Zahlungsmittel einsetzen.

Wie schon das Finanzgericht aus Mittelfranken kam auch der IV. Senat des BFH zu dem Ergebnis: Es sei wahrscheinlich, dass die Verbindlichkeit ...