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Umsatzsteuer | Übergangsfrist zur Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen (FinMin)
Das Thüringer Finanzministerium hat zur Verlängerung der Übergangsfrist zur Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen durch das JStG 2022 Stellung genommen.
Hintergrund: Durch die Einführung des § 2b UStG in 2017 entfallen die Privilegien bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Von der Neuregelung betroffen sind die Gebietskörperschaften (z.B. Bund, Länder, Kommunen, Landkreise) sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Rundfunkanstalten, Universitäten, Zweckverbände). Während originär hoheitliche Tätigkeiten (z.B. Eingriffsverwaltung, klassische Amtshilfe, Meldewesen) auch weiterhin von der Umsatzsteuer ausgenommen bleiben, werden Leistungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts...