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BFH Urteil v. - II R 31/85 BStBl 1986 II S. 448

Gesetze: BewG 1965 § 75

Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus; keine "Wohnung" bei gewerblich genutzter Raumeinheit

Leitsatz

1. Für die Einreihung in die Grundstücksart "Einfamilienhaus" ist es unerheblich, ob die Mitbenutzung des Grundstücks zu öffentlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken sich innerhalb der Wohnung oder aber in Räumen vollzieht, die zu selbständigen Einheiten innerhalb des Baukörpers zusammengefaßt sind.

2. Der bewertungsrechtliche Einfamilienhausbegriff ist nicht ein von der Verkehrsauffassung bestimmter Begriff, sondern ein durch die Umschreibung in § 75 Abs. 5 BewG gekennzeichneter Rechtsbegriff. Die Frage der wesentlichen Beeinträchtigung durch die Mitbenutzung zu anderen als Wohnzwecken ist deshalb nicht nach der Verkehrsauffassung zu beantworten (insoweit Aufgabe des , BFHE 111, 264, BStBl II 1974, 195).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 448
FAAAA-92180

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