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BPatG Urteil v. - 4 Ni 12/21 (EP), 4 Ni 27/22 (EP)

Tatbestand

Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen das u. a. mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilte europäische Patent 2 102 619, das auf die internationale Anmeldung PCT/CA2007/001896 (offengelegt als WO 2008/049221) zurückgeht, am 24. Oktober 2007 unter Inanspruchnahme der Priorität der US-Patentanmeldung 853749 vom 24. Oktober 2006 angemeldet und dessen Erteilung am 22. März 2017 veröffentlicht worden ist. Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des im Patentregister des Deutschen Patent- und Markenamts mit der Bezeichnung „Verfahren und Einrichtung zur Codierung von Übergangsrahmen in Sprachsignalen“ eingetragenen Streitpatents, das dort unter dem Aktenzeichen DE 60 2007 050 310 geführt wird.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2022:160922U4Ni12.21.0

Fundstelle(n):
TAAAJ-30726

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