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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 6 VG 124/95

Streitig ist zwischen den Beteiligten die Anerkennung einer psychischen Erkrankung der Klägerin als Schädigungsfolge nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) nach der Ermordung ihres Ehemannes.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAJ-30681

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