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BBK Nr. 2 vom

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber

Jörg Romanowski

Der „gelbe Schein“ hat ausgedient: Ab Anfang dieses Jahres hat das elektronische Meldeverfahren die Papierform ersetzt. Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz und dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz wurde die gesetzliche Grundlage für den elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern durch die Arbeitgeber bei den Krankenkassen geschaffen. Für privat Krankenversicherte bleibt es vorerst bei den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform. Der Beitrag gibt einen Überblick über das Verfahren zur Ausstellung und Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (= eAU).

Zunächst haben die Arbeitgeber (z. B. telefonisch) von ihren Mitarbeitern die Information bekommen, dass diese krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kommen können. Die Arbeitgeber fordern daraufhin die Daten der eAU mittels Lohnprogramm bei den Krankenkassen an.

Der Abruf der eAU ist durch den Arbeitgeber oder Steuerberater über ein systemgeprüftes Programm, eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe (z. B. sv.net) oder ein systemuntersuchtes Zeiterfassungssystem möglich und jeweils bei der Krankenkasse vorzunehmen, bei der zum an...