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Vorsteuerabzug aus einem auch privat genutzten Dienstwagen bei ansonsten vorsteuerschädlicher Verwendung
Leserfrage
Die Leserfrage befasst sich diesmal mit dem Vorsteuerabzug bei einem auch privat genutzten Dienstwagen, wenn die Gesellschaft ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielt.
I. Liegen steuerpflichtige Ausgangsumsätze vor?
Kann der Arbeitnehmer ein durch den Unternehmer überlassenes Fahrzeug auch zu Privatzwecken nutzen, handelt es sich grundsätzlich um eine steuerbare entgeltliche Leistung. Hierbei besteht die Gegenleistung des Arbeitnehmers in der anteiligen Arbeitsleistung.
Nach dem stellt die Überlassung eines Dienstwagens an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung einen umsatzsteuerbaren tauschähnlichen Umsatz dar, wenn die Dienstwagennutzung mit dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich vereinbart ist und eine Privatnutzung tatsächlich erfolgt.
Das Entgelt ist in der Dienstleistung des Arbeitnehmers zu sehen, die eine Sachleistung darstellt. Dies ist der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass die Zusage dieser Nutzungsmöglichkeit von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhing, ob er das Beschäftigungsverhältnis zu den angebotenen oder nur zu anderen Bedingungen einging. Demgegenüber genügt der bloße Zusammenhang mit einem D...