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Gas- und Wärmepreisbremse | Antragstellung ab sofort möglich (BMF/BMWK)
Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie
Selbstversorger können ab sofort Vorauszahlungen für die mit der Gas- und
Wärmepreisbremse eingeführten Entlastungen beantragen. Hierauf weisen das BMF
sowie das BMWK in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom
hin.
Hintergrund: Mit der Gas- und Wärmepreisbremse werden Unternehmen und private Haushalte entlastet. Für ein Kontingent, das sich an bisherigen Verbrauchszahlen orientiert, gibt es einen Zuschuss zur Gas- oder Wärmerechnung. Dieser Zuschuss bemisst sich an der Differenz von vertraglich vereinbartem Preis und dem vom Bund garantierten Höchstpreis. Sie wird den Energieversorgern vom Bund erstattet. Wichtig dabei ist, dass sich Energiesparen weiter lohnt: Verbraucher erhalten den Zuschuss unabhängig ...