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BFH Urteil v. - VI R 129/82 BStBl 1986 II S. 369

Gesetze: EStG 1975 § 9 Abs. 1 Sätze 1, 3 Nrn. 4 und 5LStR 1975 Abschn. 25 und 27

1. Gleisbauzug der Deutschen Bundesbahn als (zweite) Wohnung i. S. der doppelten Haushaltsführung - 2. Zu den Voraussetzungen einer Dienstreise (Gleisbauarbeiten mehr als 15 Kilometer von Gleisbauzug und Einsatzstelle nicht regelmäßige Arbeitsstätte)

Leitsatz

1. Verheiratete Arbeitnehmer, die mit Gleisbauarbeiten beschäftigt sind und in einem Gleisbauzug der Deutschen Bundesbahn wohnen, haben dort die Woche über eine zweite Wohnung. Es können insoweit die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG erfüllt sein.

2. Dienstreisen hätten diese Arbeitnehmer nur, wenn sie mehr als 15 Kilometer von ihrer Unterkunft entfernt zu Gleisbauarbeiten eingesetzt würden und diese Einsatzstellen nicht als regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des Abschn. 25 Abs. 2 LStR 1975 zu werten wären.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 369
BAAAA-92164

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